Klosterkammer Hannover
Gemäß ihren Stiftungszwecken können in den Bereichen Kirche, Soziales, Bildung (insbesondere Schule) und milde Zwecke Zuwendungen aus den Haushaltsmitteln der von der Klosterkammer verwalteten Stiftungen beantragt werden. Eine Mindesthöhe für die Förderung ist nicht festgelegt. Förderanträge sind unter Beifügung aller geforderten Unterlagen drei Monate vor Projektbeginn einzureichen.
Projekte mit einer Antragssumme bis 5.000€ beurteilen Mitarbeiter*innen der Abteilung Förderungen abschließend. Bei Projekten mit einer Antragssumme zwischen 5.000€ und 50.000€ berät ein interner Ausschuss der Klosterkammer über die Förderentscheidung. Liegt die Summer höher, wird das Projekt dem zweimal jährlich tagenden Kuratorium mit Expert*innen aus Politik und Gesellschaft vorgelegt.
Kirche
Unterstützt werden evangelische und katholische Institutionen bei der – auch ökumenischen – Wahrnehmung der eigentlichen kirchlichen Aufgaben wie Verkündigung und Seelsorge. Beispiele dafür sind der Aufbau einer konfessionsübergreifenden Jugendgemeinde, ein Programm zur Musikpädagogik in kirchlichen Kindertagesstätten oder der Erhalt denkmalwerter Kirchengebäude und Orgeln.
Bildung
Gefördert werden vor allem die Vermittlung kultureller Inhalte und Kompetenzen an Kinder und Jugendliche, beispielsweise in Feriencamps zur Sprachförderung, in einemschulischen Filmwettbewerb zu gesellschaftlich relevanten Themen oder in Theater-Workshops. In geringem Umfang wird der Erhalt
denkmalgeschützter Gebäude von herausragender kunsthistorischer Bedeutung gefördert, die öffentlich zugänglich sind. Ebenso werden in geringem Umfang Forschung und Publikationen zur Geschichte der
Klosterkammer Hannover und der ihr verbundenen Einrichtungen unterstützt.
Soziales
Hier entscheidet die Zielgruppe des Projekts über die Möglichkeit einer Förderung. Projekte für und mit gesellschaftlich benachteiligten Gruppen oder Notleidenden werden hier gefördert. Dazu gehören zum Beispiel Menschen ohne Schulabschluss, Ausbildung,
Arbeit oder Wohnung, Bewohnerinnen und Bewohner benachteiligter Quartiere, Menschen mit Behinderung oder Geflüchtete.