Hauptsache:Musik

Das Aktionsprogramm HAUPTSACHE:MUSIK des Niedersächsischen Kultusministeriums gewährt Zuwendungen für die Zusammenarbeit zwischen der schulischen Musikpädagogik und außerschulischen Institutionen der Musikkultur. Wichtige Kriterien für eine Förderung sind u. a. Wirkung und Nachhaltigkeit des Projekts, insbesondere der Lernerfolg der Zielgruppe, die sinnvolle Weiterverwendung von Materialien, z. B. durch Zweckbindung bei Sachmitteln und/oder strukturelle Verbesserungen sowie eine allgemeinpädagogische und musikpädagogische Zielsetzung, die konzeptionelle Einbindung in das musikbezogene Angebot der Schule und die Vernetzung mit außerschulischen Partnern.

Besonders förderungswürdig sind Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke, beispielsweise die regionalen Kontaktstellen Musik, um Synergieeffekte zu nutzen und herzustellen

Antragsfrist ist der 15. November eines jeden Jahres.

Hinweis: Die Förderrichtlinie HAUPTSACHE:MUSIK läuft zum 31.12.2024 aus und wird überarbeitet, eine Antragstellung für das nächste Jahr ist daher derzeit nicht möglich. Die ab 2025 gültige Richtlinie sowie das Antragsformular finden Sie in Kürze auf der Website.