EWE-Stiftung
Satzungsgemäße Zwecke der EWE Stiftung sind die Förderung von Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur. Entlang dieser Stiftungszwecke und ausgerichtet am Leitbild liegen die fünf Wirkungsfelder Demokratiebildung, Soziales Lernen, Wissenschaftsvermittlung, MINT- und Umweltbildung sowie Kulturvermittlung allen Antrags-, Bewertungs- und Entscheidungsprozessen zu Grunde. Zum Erhalt von Lebensqualität und Leistungsfähigkeit in den Gebieten Ems-Weser-Elbe, Brandenburg und auf der Ostseeinsel Rügen werden dabei vor allem regionales und ehrenamtliches Engagement unterstützt. Gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Musik, Theater und bildende Kunst, die sich durch innovative Ideen und eine hohe Qualität auszeichnen, können sich um Förderung ebenso bewerben, wie kleinere Projekte, die noch nicht fest in der Kunst- und Kulturszene etabliert sind.
Über Kleinprojekte (bis 9.999 Euro Antragssumme) wird in der Regel alle zwei Monate entschieden; die vollständigen Antragsunterlagen müssen der Geschäftsstelle jeweils 14 Tage vor dem Sitzungstermin vorliegen.
Über Anträge mit einer höheren Antragssumme (ab 10.000 Euro) entscheiden Stiftungsrat und Stiftungsvorstand, Abgabeschluss für Anträge ist etwa vier Wochen vor der jeweiligen Sitzung.