Calenberg-Grubenhagensche Landschaft

Die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft ist eine verfassungsrechtlich geschützte historische Landschaft, die seit Jahrhunderten gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Sie ist Trägerin der Landschaftlichen Brandkasse bei der VGH, deren Prinzip der gegenseitigen Solidarität sie bis heute leitet.

Förderung von Kultur und sozialen Projekten

Die Stiftung verwendet die Erträge ihres Vermögens, das überwiegend aus städtischem Grundbesitz besteht, zur Förderung kultureller und sozialer Zwecke in ihrem Einzugsgebiet. Besondere Schwerpunkte liegen auf:

Museen, Kunst und Theater,

Musikveranstaltungen und Chöre,

Heimat- und Denkmalpflege,

Unterstützung regionaler Künstlerinnen und Künstler.

Gefördert werden Projekte, die die regionale Identität stärken, kulturelle Vielfalt sichtbar machen und ehrenamtliches Engagement unterstützen. Die kulturelle Qualität wird dabei an der inhaltlichen, historischen, schöpferischen, sozialen oder gesellschaftlichen Relevanz bemessen.

Kinder- und Jugendprojekte

Ein zentrales Förderziel sind Projekte für Kinder und Jugendliche. Hier sollen Notlagen gemindert, Bildungschancen verbessert und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Projekte sollen jungen Menschen Perspektiven eröffnen und die Integration in die regionale Gemeinschaft fördern.

Förderkriterien

Gefördert werden Vorhaben, die:

- im Einzugsgebiet der Landschaft durchgeführt werden,

- nicht auf Gewinn ausgerichtet sind,

- über ein nachvollziehbares Konzept und einen transparenten Kosten- und Finanzierungsplan verfügen,

- einen klaren regionalen oder thematischen Bezug zur Landschaft haben.

Antragstellung

Über Förderanträge wird dreimal jährlich entschieden:

1. Februar (Förderung im laufenden Jahr)

1. Juni und 1. Oktober (Förderung im Folgejahr)

Anträge können online eingereicht werden an: foerdeantraege@cg-landschaft.de