#TöpfeFürNiedersachsen: Aller.Land für Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen Räumen
Aller.Land ist ein Förderprogramm für Kultur, Beteiligung und Demokratie und richtet sich an ländliche, insbesondere strukturschwache ländliche Regionen in ganz Deutschland.
Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen sich dort längerfristige und beteiligungsorientierte Kulturvorhaben entwickeln sowie neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung entstehen. Die Menschen und Institutionen in den Regionen erhalten die Gelegenheit, zusammen mit Partnerinnen und Partnern aus Kultur, Kommunen und Zivilgesellschaft Veränderungen in ihrer Nähe anzustoßen und stärker an den Entscheidungen teilzunehmen, die sie betreffen.
Ziele des Programms:
Das Förderprogramm Aller.Land bietet Menschen und Institutionen in ländlichen Regionen in ganz Deutschland die Gelegenheit, ihre lokalen Gemeinschaften durch beteiligungsorientierte Kulturvorhaben langfristig zu stärken, damit sie besser auf die Herausforderungen vor Ort reagieren können.
Das Programm fragt: Was ist schon da? Wen braucht es noch? Wer arbeitet zusammen? Welche Ideen tragen zur Lösung der regionalen Herausforderungen bei? Die möglichen Antworten sind so individuell und vielfältig, wie es die unterschiedlichen Regionen in Deutschland sind. Die große Herausforderung für die Regionen besteht darin, eine gemeinsame Idee zu finden, die von vielen Akteurinnen und Akteuren vor Ort getragen wird, viele Menschen beteiligt und die Region langfristig weiterentwickelt.
Formate dafür können sein: künstlerische Beteiligungsformate, kulturell-politische Bildungsangebote, demokratiefördernde Dialoge, Dorfresidenzen, Kulturnetzwerke, regionenübergreifende Festivals, Bürgerräte für Kultur, Dritte Orte, regionale Kulturkonferenzen, Kulturbüros, kokreative Veranstaltungsreihen etc.
In Aller.Land werden nicht einzelne kurzfristige Projekte gefördert. Vielmehr geht es darum, dass viele Akteurinnen und Akteure langfristig und gemeinsam in einer Region zum Wandel der Strukturen direkt vor Ort beitragen und Angebote für mehr Mitgestaltung und Beteiligung gemeinsam erarbeiten.
Wer kann als Träger benannt werden?
Für die Entwicklungsförderung (in der einjährigen Entwicklungsphase) können ausschließlich Träger in einer ländlichen Region benannt werden.
Folgende Träger können benannt werden:
- gemeinnützige Träger, die ihren Sitz in einem ländlichen Kreis haben aus den Bereichen Kultur, politischer Bildung, Demokratieförderung, Regionalentwicklung etc. (öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige privatrechtliche Körperschaften, z. B. Vereine, Stiftungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, soziokulturelle Zentren, Religionsgemeinschaften, Kommunen usw.),
- ländliche Gebietskörperschaften(z. B. ländliche Landkreise / Städte und Gemeinden, die in einem ländlichen Landkreis liegen und ländliche kreisfreie Städte, die unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben).
Einzelpersonen können nicht benannt werden.
Wichtig ist: Wird die Trägerschaft in der Entwicklungsphase von einem gemeinnützigen Träger oder einer Stadt übernommen, ist es im Hinblick auf die Umsetzungsphase wichtig, die entsprechenden Landkreise zu informieren und einzubinden. In der Umsetzungsphase kann die Trägerschaft ausschließlich durch einen Landkreis übernommen werden. Dieser kann die Mittel jedoch an einen anderen Träger weiterleiten, der das Vorhaben umsetzt.
Bewerbungsverfahren in Niedersachsen
- Bis zum 20. September 2023 müssen alle interessierten Einrichtungen ihre vollständigen Antragsunterlagen per Mail an kulturfoerderung@mwk.niedersachsen.de senden. Vollständige Antragsunterlagen bestehen aus den Unterlagen, die in den Förderkriterien des Bundesprogramms Aller.Land genannt sind.
- Bis Ende Oktober 2023 berät ein Auswahlgremium anhand von Kriterien über die vorliegenden Anträge und entscheidet über die zehn zu benennenden Regionen. Im Anschluss informiert das MWK über die Auswahl und erstellt für die ausgewählten Regionen das notwendige Bestätigungsschreiben des Ministeriums für die Bewerbung bei Aller.Land
- Antragsfrist beim Bund ist der 13. November 2023.
Rückfragen können unter kulturfoederung@mwk.niedersachsen.de gestellt werden.
Bewerbungsunterlagen
Sie haben folgende Unterlagen einzureichen:
- Kurzbeschreibung der Region,
- regionales Thema, bzw. Anliegen, auf das das Projekt reagieren will,
- eine erste Idee für ein längerfristiges beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben, das in der Entwicklungsphase weiter ausgearbeitet werden soll,
- Vorgehen in der Entwicklungsphase,
- Kosten- und Finanzierungsplan,
- Grundlagendokumente der Antragstellerin bzw. des Antragstellers,
- schriftliche Interessensbekundung des Landkreises (Vordruck)
Die Kriterien in Niedersachsen sind: Eignung des Trägers, Qualität des geplanten Netzwerks, Qualität der ersten Idee und die Struktur des Entwicklungsprozesses
Zur Beratung kann man sich auch an die Bundesakademie für kulturelle Bildung wenden.
Alle weiteren Informationen im Anhang und auf der Projektseite von Aller.Land.