Einblicke in die Situation der (teil-)soloselbständigen Musiker:innen in Niedersachsen
Vom 30. März bis zum 11. April haben der Landesmusikrat Niedersachsen und Musikland Niedersachsen eine Blitzumfrage zur aktuellen Situation der (teil-)soloselbständigen Musiker:innen in Niedersachsen durchgeführt. Knapp 500 Musiker:innen, Musikvermittler:innen und -pädagog:innen haben sich mit ihren Antworten an der Umfrage beteiligt. Die Ergebnisse unterstreichen die Heterogenität der Musiklandschaft: Von allen Teilnehmer:innen gaben 47% an, rein von der Selbstständigkeit zu leben, 20% zu mehr als 50% und zu 30% zu weniger als 50%. Entsprechend unterschiedlich fielen die Angaben zu Umsatzverlusten aus: 59% der Befragten erlitt aufgrund der Verluste aus selbstständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatzverlust von über 25%, darin enthaltende 33% einen Gesamtumsatzverlust von über 50%. Die Förderregularien der Hilfsprogramme decken in der Regel nicht alle Ausprägungen des Musiker:innen-Berufs gleichermaßen ab. Daher stehen die Hilfen nicht allen zur Verfügung: Nur 41% der Befragten konnte staatliche und/oder private Hilfsangebote in Anspruch nehmen, die Mehrheit konnte damit jedoch nur bis 25% der Umsatzeinbußen kompensieren. Daher ist die Sorge unter den Befragten nach wie vor groß: Die meisten Musiker:Innen sehen keine Perspektive für eine Rückkehr zum regulären Berufsleben im Jahr 2021, hoffnungsvolle Stimmen fallen selten aus. Nur sehr wenige Teilnehmer:innen sehen eine Chance für die Kultur oder ihr persönliches Schaffen in der Krise und viele Befragte äußern große Sorge, ihre berufliche Tätigkeit als Musiker:In komplett aufgeben zu müssen. Die Angst vor persönlichen und allgemeinen Langzeitfolgen ist groß. Der Erhalt kultureller Infrastruktur und Kulturfördermittel, die Gewinnung des musikalischen Nachwuchs und die Altersvorsorge von Musiker:innen sind Themen, die neben der akuten Unterstützung der heterogenen Musikbranche in der kommenden Zeit diskutiert werden müssen.
Weitere Auszüge aus den Ergebnissen können Sie dem Dokument zum Download entnehmen.
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