Fördermöglichkeiten-Einfach Machen!

Bei Fragen zu Planung und Förderungen von Musikprojekten jeder Art, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns!
Eine umfassende Aufstellung von Preisen, Stipendien und Förderern finden Sie hier:
Wann ist das Land, wann sind die Landschaften zuständig?
Anträge und Zuständigkeiten
Förderanträge sind an die für den Antragsteller jeweils zuständige Landschaften- und Landschaftsverbände bzw. die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz oder an die Region Hannover zu richten.
Bis zu einer Fördersumme von 9.999.- Euro entscheiden die regionalen Einrichtungen
eigenverantwortlich über die Ausgestaltung der regionalen
Kulturförderung. Die jeweiligen Fördermodalitäten sind dort direkt zu
erfragen. Projektanträge mit einer Fördersumme ab 10.000.- Euro leiten die oben genannten Einrichtungen zusammen mit einer Stellungnahme an das MWK weiter.
Das
MWK entscheidet auf der Grundlage der Förderempfehlungen der
Niedersächsischen Musikkommission. Förderanträge können bis zum 15.10. eines Jahres für die Projekte des Folgejahres beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gestellt werden. Wichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf
das Projekt noch nicht begonnen haben. Jedoch kann in Ausnahmefällen
eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Förderkriterien – Fragen zur Vorhabenklärung
Stichwort Zielgruppe
An wen richtet sich das Projekt? An wen genau? Können Sie das Alter,
die Hobbys und die Lebensgewohnheiten von drei hypothetischen
Rezipienten beschreiben?
Mit welchen Angeboten konkurrieren Sie,
wenn Sie versuchen diese Zielgruppe zu erreichen? Handelt es sich um
Menschen, die bisher nur selten von Kulturorganisationen erreicht
wurden? Wenn ja, gibt es gute Gründe, die dagegen sprechen, sich an
dieser Zielgruppe zu orientieren? Was machen Sie besser als andere?
Stichwort Innovation
Was bringt das Projekt an Neuem für die Öffentlichkeit, für die Kunstgattung, für die veranstaltende Organisation? Handelt es sich um eine zwingende Weiterentwicklung oder um einen Versuch? Auf welchen Ergebnissen vorangegangener Projekte basiert das Konzept des neuen Vorhabens? Wie wird Evaluation vorgenommen?
Stichwort Medien
Welche Marketingstrategie unterstützt das Projekt? Könnte eine frühe Einbindung von Partnern und Teilnehmern Mitverantwortung bewirken? Mit welcher Medienwirkung kann man rechnen?
Stichwort Antragstellung
Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung oder ein Beratung zu Ihrem Vorhaben? Hierfür hat die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS) in Niedersachsen regionale Beratungskontakte eingerichtet. Den Ansprechpartner für Ihre Region finden Sie hier.

Rock- und Popmusik
Angebote die sich (auch) an Pop- und Rockmusiker*innen richtet
Wettbewerbe & Coachings
Downloads und weitere Informationen
Die Landesmusikakademie und Musikland Niedersachsen gGmbH ist eine Gesellschaft des Landesmusikrats Niedersachsen e.V. in Kooperation mit dem Land Niedersachsen, der Stiftung Niedersachsen und der Niedersächsischen Sparkassenstiftung.



