#TöpfeFürNiedersachsen: Übersicht zu Förderangeboten von Land und Bund zur Unterstützung von Kultur in Krisenzeiten

+++ AKTUELLES +++

NEWS 12.07.2023: Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen in Niedersachsen (Wirtschaftlichkeitshilfe) - Beantragung ab sofort möglich!


Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 13. Juni einem Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen zugestimmt. Mit dem Sonderprogramm sollen finanzielle Risiken für den Kultur- und Veranstaltungsbereich in Niedersachsen abgemildert werden. Das Land stellt für dieses Programm Haushaltsmittel von insgesamt 50 Millionen Euro aus dem im November beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 zur Verfügung. Anträge können ab sofort - auch rückwirkend für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2023 - beantragt werden.

MEHR INFOS HIER

1) Förderprogramme zur Abfederung der Energiekrise

Übersicht Bundes- und Landesförderung

Der Bund und das Land unterstützen Kultureinrichtungen und -verbände, Veranstaltende sowie die Einrichtungen der Erwachsenenbildung zur Abfederung der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Der Bund unterstützt mit bis zu 1 Milliarde Euro zur Bewältigung der hohen Energiekosten. Das Land Niedersachsen unterstützt mit insgesamt 27 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023. Hier stellen wir eine Übersicht über die aktuellen Fördermittel bereit.

Programm

Wer kann beantragen?Was wird gefördert?

Wo kann beantragt werden?

Ab wann kann beantragt werden?

Wann wird ausgezahlt?

Kulturfonds des Bundes und Komplementärfinanzierung des Landes (Bund und Land)

  • öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.
  • Kulturveranstaltende, die ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung i.S.d. Kulturfonds Energie des Bundes gelten und antragsberechtigt sind.

Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt

Landes- und Bundesförderung werden gemeinsam unter www.kulturfonds-energie.de beantragt. In NDS wickelt die Nbank die Förderung ab.

Ab dem 6. Juni (bis zum 30. Juni für das erste Quartal 2023)

Nach Prüfung der Anträge durch die NBank und Erstellung der Bescheide.

Pauschale Zuwendungen an Einrichtungen, die institutionelle Förderungen erhalten (Land)

Institutionell durch das Land geförderte Kultureinrichtungen, s. hier.Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten

MWK

Ab sofort

schnellstmöglich

Zweckgebundene Aufstockungen des Investitionsprogramms für kleinen Kultureinrichtungen (Land)

Kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen

— bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,

— Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur,

— Beschaffung und Ausbau der Veranstaltungstechnik,

— Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebes,

— Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität

— Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

Landschaften und Landschaftsverbände (zuständiger Landschaftsverband unter http://www.allvin.de zu entnehmen)

Der Internetseite des jeweils zuständigen Landschaftsverbands/ der Landschaft als Träger der regionalen Kulturförderung zu entnehmen.

Nach Entscheidung des jeweiligen Landschaftsverbands / Landschaft.

Härtefallfonds für übrige Kultureinrichtungen (Land)

"Mit diesen Mitteln werden Einrichtungen unterstützt, die beispielsweise nicht von der Bundesförderung oder den Programmen des Landes erfasst werden. Derzeit werden Bedarfe/Härten und damit mögliche Empfänger identifiziert." Meldet euch gerne bei uns unter fröhlich@musikland-niedersachsen.de, wenn ihr in keinem der Programme antragsberechtigt seid. Wir können die Informationen sammeln und über den Landesmusikrat weitertragen.


Unterstützung von Kultur- und EWB-Verbänden

(Geschäftsstellen) (Land)

Kultur- und EWB-VerbändenMehrbedarf zur Deckung der Energiekosten

MWK

Ab sofort

schnellstmöglich

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

2) Förderprogramme zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie

Übersicht Bundesförderung

Der Bund unterstützt Kultureinrichtungen und -verbände bei den Nachwehen der Corona-Pandemie und reagieren damit auf ein verändertes Publikumsverhalten.

Programm

Wo und wie kann teilgenommen werden?

Ab wann kann teilgenommen werden?

Wann wird ausgezahlt?

Kulturpass

(Bund)

Kulturanbietende können sich auf der KulturPass-Plattform registrieren und ihre Veranstaltungen sowie Kulturprodukte dort zur Verfügung stellen. Für die Registrierung wird lediglich ein ELSTER-Zertifikat benötigt.

Seit dem 17. Mai 2023 ist die Registrierung für Anbietende möglich.

Der Kaufbetrag, der von den Jugendlichen angewandt wird, wird nach Abholung des Tickets dem hinterlegten Konto des Veranstalters gutgeschrieben.

Ihr braucht Unterstützung bei der Suche nach dem geeigneten Programm?

Meldet euch bei uns telefonisch oder per Mail und wir versuchen bestmöglich zu helfen.