#TöpfeFürNiedersachsen: Kulturfonds Energie des Bundes

Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen sind wichtige soziale Orte. Sie sind von zentraler Bedeutung für die kulturelle Bildung und den gesellschaftlichen Austausch. Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten wie beispielsweise Kinos, Theatern, Konzerten, Museen, Bibliotheken und Archiven. Aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt.

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

Antragsberechtigt sind

  • öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.
  • Kulturveranstaltende, die ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung i.S.d. Kulturfonds Energie des Bundes gelten und antragsberechtigt sind.

Wichtige Bestandteile der Förderung

  • Veranstalter:innen werden mit einem Festbetrag gestaffelt nach der Kapazität des Veranstaltungsraumes gefördert.
  • Für Einrichtungen umfasst die Förderung die Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom.
  • Die förderfähigen Kosten einer Einrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten (unter den Bedingungen der Preisbremsen) für 80 % des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 % des historischen Verbrauchs ergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich an die 0800 6645685, oder per Mail an service@kulturfonds-energie.de